Hans Füllkrug
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

| 1976 | 1. jur. Staatsexamen, Köln |
| 1978 | 2. jur. Staatsexamen, OLG-Bezirk Celle |
| 1979 | Zulassung als Rechtsanwalt |
| seit 1991 |
Vorsitzender, ab 2011 stellv. Vorsitzender des Schlichtungsausschusses der Architektenkammer Sachsen-Anhalt |
| 2005-2008 | Stellv. Vorsitzender des Berufsrechtsausschusses der Architektenkammer Sachsen-Anhalt |
| 2006 | Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht |
Mitgliedschaften
Arbeitsgemeinschaft Baurecht im DAV
Interessenschwerpunkte
Baurecht (Sachmängelhaftung), Architektenrecht (Honorarstreitigkeiten), baubegleitende Rechtsberatung, Werkvertragsrecht, Recht rund ums Auto
Baurecht · Architektenrecht
Rechtsanwalt Füllkrug betreut Mandanten aus dem Baugewerbe. Gleich zu Beginn seiner Anwaltstätigkeit hat er seine Begeisterung für das private Baurecht entdeckt. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verfügt er über nachgewiesene Sachkunde und Erfahrung. Er vertritt die Interessen von Bauherren, Auftragnehmern und Architekten gleichermaßen. Seine Beratung beginnt mit der Vertragsgestaltung und reicht bis zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit Nachtragsforderungen, Sachmängelhaftung sowie Honorarstreitigkeiten.
Baubegleitende Rechtsberatung
Als besondere Dienstleistung bietet Rechtsanwalt Füllkrug eine baubegleitende Rechtsberatung an. Die frühzeitige und fortlaufende Beratung setzt noch vor Abschluss des Bauvertrages an; die rechtzeitige Einbindung unserer Kanzlei kann rechtliche Fallstricke aufzeigen und ist darauf gerichtet, spätere Rechtsstreitigkeiten und Nachteile durch vorausschauende Vertragsgestaltung und sorgfältige Dokumentation zu vermeiden.
Das Recht rund ums Auto
Das Auto ist für viele das liebste Spielzeug - gibt jedoch oft genug Anlass für rechtliche Auseinandersetzungen. Rechtsanwalt Füllkrug vertritt regelmäßig einen renommierten Hersteller, weshalb er in allen – nicht nur juristischen – Fragen rund ums Auto über große Sachkompetenz verfügt. Bei Problemen beim Autokauf (Neu- oder Gebrauchtwagen) oder im Zusammenhang mit der Reparatur eines Fahrzeuges (Werkstättenrecht; Werkvertragsrecht) steht Rechtsanwalt Füllkrug Ihnen beratend zur Seite.







