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Hans Füllkrug

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Rechtsanwalt Hans Füllkrug

1976 1. jur. Staatsexamen, Köln
1978 2. jur. Staatsexamen, OLG-Bezirk Celle
1979 Zulassung als Rechtsanwalt
seit 1991
Vorsitzender, ab 2011 stellv. Vorsitzender des Schlichtungsausschusses der Architektenkammer Sachsen-Anhalt
2005-2008 Stellv. Vorsitzender des Berufsrechtsausschusses der Architektenkammer Sachsen-Anhalt
2006 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Mitgliedschaften

Arbeitsgemeinschaft Baurecht im DAV

Interessenschwerpunkte

Baurecht (Sachmängelhaftung), Architektenrecht (Honorarstreitigkeiten), baubegleitende Rechtsberatung, Werkvertragsrecht, Recht rund ums Auto

Baurecht · Architektenrecht

Rechtsanwalt Füllkrug betreut Mandanten aus dem Baugewerbe. Gleich zu Beginn seiner Anwaltstätigkeit hat er seine Begeisterung für das private Baurecht entdeckt. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verfügt er über nachgewiesene Sachkunde und Erfahrung. Er vertritt die Interessen von Bauherren, Auftragnehmern und Architekten gleichermaßen. Seine Beratung beginnt mit der Vertragsgestaltung und reicht bis zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit Nachtragsforderungen, Sachmängelhaftung sowie Honorarstreitigkeiten.

Baubegleitende Rechtsberatung

Als besondere Dienstleistung bietet Rechtsanwalt Füllkrug eine baubegleitende Rechtsberatung an. Die frühzeitige und fortlaufende Beratung setzt noch vor Abschluss des Bauvertrages an; die rechtzeitige Einbindung unserer Kanzlei kann rechtliche Fallstricke aufzeigen und ist darauf gerichtet, spätere Rechtsstreitigkeiten und Nachteile durch vorausschauende Vertragsgestaltung und sorgfältige Dokumentation zu vermeiden.

Das Recht rund ums Auto

Das Auto ist für viele das liebste Spielzeug - gibt jedoch oft genug Anlass für rechtliche Auseinandersetzungen. Rechtsanwalt Füllkrug vertritt regelmäßig einen renommierten Hersteller, weshalb er in allen – nicht nur juristischen – Fragen rund ums Auto über große Sachkompetenz verfügt. Bei Problemen beim Autokauf (Neu- oder Gebrauchtwagen) oder im Zusammenhang mit der Reparatur eines Fahrzeuges (Werkstättenrecht; Werkvertragsrecht) steht Rechtsanwalt Füllkrug Ihnen beratend zur Seite.