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Stefan Berkemeier

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Stefan Berkemeier

1997 1. jur. Staatsexamen, Hannover
2000 2. jur. Staatsexamen, OLG-Bezirk Hamm
2000 Zulassung als Rechtsanwalt
2009 Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mitgliedschaften

Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Interessenschwerpunkte

Arbeitsrecht, Mietrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht, Urheberrecht (Abmahnungen), OWi-Verfahren

Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt Rechtsanwalt Berkemeier über ausgewiesene Fachkunde auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Er berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen, insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, bei Kündigungen und in Kündigungsschutzverfahren.

Das Arbeitsrecht hat einen ganz wesentlichen Teil des täglichen Lebens zum Gegenstand. Mit entsprechender Sorgfalt und Weitsicht widmet sich Rechtsanwalt Berkemeier den ihm anvertrauten Mandaten und erarbeitet mit Ihnen zusammen eine ergebnis- und praxisorientierte Lösung, die Ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht.

Mietrecht · Verkehrsunfallrecht · Versicherungsrecht

Neben dem Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Berkemeier zu Fragen des privaten und gewerblichen Mietrechts, des Versicherungsrechts, sowie des Verkehrs- und Verkehrsunfallrechts. Er arbeitet auf diesen Gebieten seit Jahren vertrauensvoll sowohl mit institutionellen Vermietern als auch großen Versicherungsgesellschaften zusammen.

Rechtsanwalt Berkemeier vertritt nicht nur Unternehmen, sondern steht mit gleichem Elan auch Privatpersonen mit seiner Erfahrung sowohl bei arbeits- und mietrechtlichen Auseinandersetzungen, als auch bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen zur Seite.