Stefan Berkemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

| 1997 | 1. jur. Staatsexamen, Hannover |
| 2000 | 2. jur. Staatsexamen, OLG-Bezirk Hamm |
| 2000 | Zulassung als Rechtsanwalt |
| 2009 | Fachanwalt für Arbeitsrecht |
Mitgliedschaften
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Interessenschwerpunkte
Arbeitsrecht, Mietrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht, Urheberrecht (Abmahnungen), OWi-Verfahren
Arbeitsrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt Rechtsanwalt Berkemeier über ausgewiesene Fachkunde auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Er berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen, insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, bei Kündigungen und in Kündigungsschutzverfahren.
Das Arbeitsrecht hat einen ganz wesentlichen Teil des täglichen Lebens zum Gegenstand. Mit entsprechender Sorgfalt und Weitsicht widmet sich Rechtsanwalt Berkemeier den ihm anvertrauten Mandaten und erarbeitet mit Ihnen zusammen eine ergebnis- und praxisorientierte Lösung, die Ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht.
Mietrecht · Verkehrsunfallrecht · Versicherungsrecht
Neben dem Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Berkemeier zu Fragen des privaten und gewerblichen Mietrechts, des Versicherungsrechts, sowie des Verkehrs- und Verkehrsunfallrechts. Er arbeitet auf diesen Gebieten seit Jahren vertrauensvoll sowohl mit institutionellen Vermietern als auch großen Versicherungsgesellschaften zusammen.
Rechtsanwalt Berkemeier vertritt nicht nur Unternehmen, sondern steht mit gleichem Elan auch Privatpersonen mit seiner Erfahrung sowohl bei arbeits- und mietrechtlichen Auseinandersetzungen, als auch bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen zur Seite.







